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Anpassung der Mindestversicherungssummen und Haftungshöchstbeträge (MinVersValG 2016)
Ministerialentwurf vom 11.10.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf erhöht die Mindestversicherungssummen und Haftungshöchstbeträge in mehreren Haftpflichtgesetzen auf Basis des europäischen Verbraucherpreisindexes und tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz10/12/2016XXV
Versicherungswesen

Schwerpunkte

  • Die Mindestdeckungssummen für Personen‑ und Sachschäden werden von 14 000 000 € bzw. 12 800 000 € auf 15 200 000 € bzw. 14 000 000 € erhöht.
  • Die Höchstbeträge für Sachschäden bei Fahrzeugen, die gefährliche Güter transportieren, steigen von 5 800 000 € auf 6 300 000 €.
Regierungsvorlage
Anpassung der Mindestversicherungssummen 2016
einfache Mehrheit 15.12.2016
Gesetz
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Justiz
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