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Novelle des LMSVG 2016 – Anpassung an EU‑Recht
Ministerialentwurf vom 12.10.2016

Zusammenfassung

Die 2016er‑Novelle des Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetzes richtet das nationale Recht nach aktuellem EU‑Recht aus. Sie führt den neuen Oberbegriff "Lebensmittel für spezielle Gruppen" ein, verschärft das Irreführungsverbot und schafft eine Meldepflicht für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/13/2016XXV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Der Begriff "diätetische Lebensmittel" wird durch "Lebensmittel für spezielle Gruppen" ersetzt, die nun Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, Getreidebeikost, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen umfassen.
  • Die Definition von Inverkehrbringen für Wasser wird erweitert: Auch die Gemeinschaftsversorgung gilt als Inverkehrbringen, sofern nicht im Familienverband und die tägliche Abgabe ≤ 10 m³ beträgt.
Regierungsvorlage
Novelle des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes
einfache Mehrheit 30.03.2017
Gesetz
Image of politician Oberhauser Sabine, Dr., MAS © Parlamentsdirektion

Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
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