Zusammenfassung
Die 2016er‑Novelle des Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetzes richtet das nationale Recht nach aktuellem EU‑Recht aus. Sie führt den neuen Oberbegriff "Lebensmittel für spezielle Gruppen" ein, verschärft das Irreführungsverbot und schafft eine Meldepflicht für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/13/2016XXV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Der Begriff "diätetische Lebensmittel" wird durch "Lebensmittel für spezielle Gruppen" ersetzt, die nun Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, Getreidebeikost, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen umfassen.
- Die Definition von Inverkehrbringen für Wasser wird erweitert: Auch die Gemeinschaftsversorgung gilt als Inverkehrbringen, sofern nicht im Familienverband und die tägliche Abgabe ≤ 10 m³ beträgt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.