Senkung und Neuordnung der Stabilitätsabgabe für österreichische Banken
Ministerialentwurf vom 06.11.2016Zusammenfassung
Der Entwurf senkt die Stabilitätsabgabe für Banken, erweitert die Bemessungsgrundlage um Export‑ und Entwicklungsfonds, führt Ober‑ und Mindestgrenzen ein und ergänzt eine vierteljährlich zu zahlende Sonderzahlung.Bundesministerium für Finanzen11/7/2016XXV
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Die Bemessungsgrundlage wird um gedeckte Einlagen, Bundesverbindlichkeiten aus dem AFFG/AusfFG sowie Verbindlichkeiten des Exportfonds und der Entwicklungsbank erweitert.
- Die Steuersätze werden von 0,09 % auf 0,024 % (Bilanzsumme 300 Mio.–20 Mrd. €) und von 0,11 % auf 0,029 % (>20 Mrd. €) gesenkt.
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