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Novelle des Gerichtsorganisationsgesetzes – Transparenz, Sicherheitsmaßnahmen und Justizverwaltungsquote
Ministerialentwurf vom 07.11.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Gerichtsorganisationsgesetz: Er macht Hausordnungen öffentlich einsehbar, erlaubt erweiterte Sicherheitsmaßnahmen, führt eine Justizverwaltungsquote für Vorsteher*innen von Bezirksgerichten ein und ermöglicht für jede Richter*in eine eigene Gerichtsabteilung. Zuständigkeiten für Sprengel‑ und Vertretungsrichter*innen werden klar geregelt, die Vereinigung der Richter*innen wird stärker in Fortbildungen eingebunden, und die Überprüfung von Unterschriften kann an die Geschäftsstelle delegiert werden. Alle Änderungen gelten ab 1. Januar 2017 und haben keine finanziellen Auswirkungen.
Bundesministerium für Justiz11/8/2016XXV
Gerichtswesen

Schwerpunkte

  • Die Hausordnung muss zusätzlich im Amtsgebäude ausgehängt und im Internet veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit besser zu informieren.
  • Aus besonderem Anlass dürfen weitergehende Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Personen‑ und Sachenkontrollen, Hausverbote, Ausweisprüfung) angeordnet werden, unabhängig davon, ob sie in der Hausordnung verankert sind.
Regierungsvorlage
Novelle des Gerichtsorganisationsgesetzes
einfache Mehrheit 30.03.2017
Gesetz
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Justiz
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