Zusammenfassung
Das Pauschalreisegesetz regelt ab dem 1. Juli 2018 alle Pauschalreise‑ und verbundene‑Reiseleistungen‑Verträge, definiert Pflichten für Informationsbereitstellung, Vertragsinhalt, Preisänderungen und Rücktrittsrechte sowie Haftung des Veranstalters.Bundesministerium für Justiz1/20/2017XXV
Tourismus
Schwerpunkte
- Das Gesetz gilt für alle Pauschalreiseverträge und für Verträge über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zwischen einem Unternehmer und einem Reisenden.
- Vorvertraglich muss der Reiseveranstalter (bzw. bei Nutzung eines Vermittlers auch dieser) ein Standard‑Informationsblatt mit allen wesentlichen Reisedaten, Preisangaben, Zahlungsmodalitäten und Rücktrittsrecht bereitstellen.
Regierungsvorlage
Pauschalreisegesetz (PRG)
einfache Mehrheit 30.03.2017
Gesetz
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im Titel verlinkt.