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Erweiterung des Polizeikooperationsgesetzes für internationale Datenverbünde
Ministerialentwurf vom 06.02.2017

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erweitert das Polizeikooperationsgesetz, schafft einen neuen § 8a, der dem Innenminister die Teilnahme an internationalen Informationsverbundsystemen erlaubt, und ergänzt § 5 Abs. 3 Z 1 um automatisierte Abfragen von Melderegister‑ und Fremdenregisterdaten bei Personenfahndungsersuchen aus dem Ausland.
Bundesministerium für Inneres2/7/2017XXV
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 8a wird eingeführt, der dem Innenminister die Teilnahme an internationalen Informationsverbundsystemen für Sicherheits‑ und Kriminalpolizei erlaubt.
  • Der Absatz wird dahingehend ergänzt, dass bei Personenfahndungsersuchen aus dem Ausland automatisierte Abfragen der zentralen Melderegister‑ und Fremdenregisterdatenbanken zulässig sind.
Regierungsvorlage
Stärkung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit
einfache Mehrheit 28.06.2017
Gesetz
Image of politician Sobotka Wolfgang, Mag. © Parlamentsdirektion

Sobotka Wolfgang, Mag.

ÖVP

Bundesminister für Inneres
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