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GesbR‑Reformgesetz – Modernisierung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Ministerialentwurf vom 27.04.2014

Zusammenfassung

Das GesbR‑Reformgesetz modernisiert die Regelungen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts, definiert deren Wesen, regelt Innen‑ und Außengesellschaft, Geschäftsführung, Haftung, Vertretung und Nachfolge sowie die Umwandlung in OG/KG. Gleichzeitig wird das UGB angepasst (z. B. neue Eintragungsschwelle von 500 000 €).
Bundesministerium für Justiz4/28/2014XXV
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Neue Grunddefinition: Zwei oder mehr Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen, bilden eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts; sie ist nicht rechtsfähig, kann jedoch jede erlaubte Tätigkeit ausüben.
  • Unterscheidung zwischen Innen‑ und Außengesellschaft; bei Unternehmens­tätigkeit oder einem Gesellschaftsnamen wird vermutet, dass die Gesellschafter eine Außengesellschaft beabsichtigen.
Regierungsvorlage
GesbR‑Reformgesetz – Modernisierung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
einfache Mehrheit 22.10.2014
Gesetz
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

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Bundesminister für Justiz
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