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Novelle zur EU‑Konformität des Eisenbahn- und Unfalluntersuchungsgesetzes
Ministerialentwurf vom 14.07.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Eisenbahn‑ und Unfalluntersuchungsgesetz an, um die EU‑Richtlinie 2004/49/EG vollständig umzusetzen. Er führt Überprüfungspflichten für Betreiber, legt Fristen für behördliche Entscheidungen fest und erweitert die Definition von Unfällen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/15/2014XXV
Schienentransport

Schwerpunkte

  • Der Bundesminister kann von Eisenbahnverkehrsunternehmen verlangen, innerhalb eines Monats zu prüfen, ob ihre bestehenden Sicherheitsvorkehrungen nach neuen Rechtsvorschriften noch geeignet sind.
  • Für Eisenbahninfrastrukturunternehmen gilt dieselbe Überprüfungspflicht wie für die Verkehrsgesellschaften, um sicherzustellen, dass Infrastrukturmaßnahmen den geänderten Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Regierungsvorlage
Novelle zur Umsetzung der EU‑Eisenbahnsicherheitsrichtlinie
einfache Mehrheit 20.11.2014
Gesetz
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
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