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Einführung des zentralen GISA‑Registers und neue Ruhen‑Regelungen für Gewerbetreibende
Ministerialentwurf vom 08.09.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf führt das zentrale Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) ein, ersetzt das alte Gewerberegister, legt neue Melde‑ und Ruhen‑Regeln für bestimmte Berufsgruppen fest und regelt den Datenzugriff für Behörden und die Öffentlichkeit.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft9/9/2014XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Bei Ausübung des Feilbietens (Marktverkauf) muss die GISA‑Eintragung stets mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
  • Namensänderungen von Gewerbetreibenden sind innerhalb von vier Wochen bei der Behörde anzuzeigen, sofern sie nicht bereits im Personen‑ oder Melderegister erfasst sind.
Regierungsvorlage
Einführung des zentralen Gewerbeinformationssystems (GISA) und Erweiterung von Meldepflichten
einfache Mehrheit 10.12.2014
Gesetz
Image of politician Mitterlehner Reinhold, Dr. © Parlamentsdirektion

Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Vizekanzler
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