Zusammenfassung
Der Entwurf führt das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BSAG) ein, legt Pflichten für Institute zur Erstellung von Sanierungs‑ und Abwicklungsplänen fest, gibt der FMA weitreichende Eingriffs‑ und Befugnisrechte (Frühintervention, Verwalterbestellung, Brückeninstitut) und definiert vier zentrale Abwicklungsinstrumente (Bail‑in, Kapital‑Umwandlung, Brückeninstitut, Asset‑Segregation). Zudem werden Mindestkapital‑/Verbindlichkeitsquoten, grenzüberschreitende Kooperationsmechanismen und Sanktionen bei Nicht‑Erfüllung geregelt.Bundesministerium für Finanzen9/15/2014XXV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert den Anwendungsbereich (Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Finanzholding‑Gesellschaften) und legt die Zuständigkeit der FMA als Aufsichts‑ und Abwicklungsbehörde fest.
- Institute müssen einen Sanierungsplan und einen Abwicklungsplan erstellen, jährlich aktualisieren und bei wesentlichen Änderungen sofort anpassen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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