<!--[0-->Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BSAG)<!--]-->
Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BSAG)
Ministerialentwurf vom 14.09.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf führt das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BSAG) ein, legt Pflichten für Institute zur Erstellung von Sanierungs‑ und Abwicklungsplänen fest, gibt der FMA weitreichende Eingriffs‑ und Befugnisrechte (Frühintervention, Verwalterbestellung, Brückeninstitut) und definiert vier zentrale Abwicklungsinstrumente (Bail‑in, Kapital‑Umwandlung, Brückeninstitut, Asset‑Segregation). Zudem werden Mindestkapital‑/Verbindlichkeitsquoten, grenzüberschreitende Kooperationsmechanismen und Sanktionen bei Nicht‑Erfüllung geregelt.
Bundesministerium für Finanzen9/15/2014XXV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Das Gesetz definiert den Anwendungsbereich (Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Finanzholding‑Gesellschaften) und legt die Zuständigkeit der FMA als Aufsichts‑ und Abwicklungsbehörde fest.
  • Institute müssen einen Sanierungsplan und einen Abwicklungsplan erstellen, jährlich aktualisieren und bei wesentlichen Änderungen sofort anpassen.
Regierungsvorlage
Sanierung und Abwicklung von Banken; Bankwesengesetz, Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz u.a. Änderung; Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz, Aufhebung (361 d.B.)
einfache Mehrheit 11.12.2014
Gesetz
Image of politician Schelling Johann Georg, Dr. © Parlamentsdirektion

Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.