<!--[0-->Novelle des Pyrotechnikgesetzes 2010 – EU‑Harmonisierung und erweiterte Marktüberwachung<!--]-->
Novelle des Pyrotechnikgesetzes 2010 – EU‑Harmonisierung und erweiterte Marktüberwachung
Ministerialentwurf vom 22.09.2014

Zusammenfassung

Die PyroTG‑Novelle 2014 passt das Gesetz an EU‑Recht an, führt neue Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler ein und schafft ein Registrierungs‑ sowie Notifizierungsverfahren.
Bundesministerium für Inneres9/23/2014XXV
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der Begriff „Bereitstellen“ wird in § 1 Z 1 eingeführt, um neben dem Inverkehrbringen auch die weitere Abgabe von pyrotechnischen Gegenständen zu regeln.
  • Hersteller, Importeure und Händler erhalten erweiterte Pflichten (Technische Unterlagen, Konformitätsbewertung, CE‑Kennzeichnung, Aufbewahrung von Unterlagen) gemäß §§ 20a, 21 und 25.
Regierungsvorlage
Novelle 2014 zum Pyrotechnikgesetz – neue Sicherheits‑ und Marktregeln
einfache Mehrheit 10.12.2014
Gesetz
Image of politician Mikl-Leitner Johanna, Mag. © Markus Hintzen

Mikl-Leitner Johanna, Mag. - 62

ÖVP

Bundesministerin für Inneres
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