<!--[0-->Anpassung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes an die CLP‑Verordnung<!--]-->
Anpassung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes an die CLP‑Verordnung
Ministerialentwurf vom 09.12.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz an die EU‑CLP‑Verordnung an: Er definiert gefährliche Arbeitsstoffe nach den neuen CLP‑Gefahrenklassen, stärkt Pflichten zur Gefahrenbeurteilung und erweitert Kennzeichnungspflichten für Behälter und Lagerbereiche. Zudem wird eine Meldung von CMR‑Stoffen eingeführt und Übergangsfristen bis 2027 festgelegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/10/2014XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Das Gesetz führt die CLP‑Gefahrenklassen in § 40 ein und definiert damit explosionsgefährliche, brandgefährliche und gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe.
  • Arbeitgeber müssen die Eigenschaften von Arbeitsstoffen ermitteln, Herstellerangaben prüfen und bei Unsicherheiten Auskünfte einholen.
Regierungsvorlage
Novelle des ArbeitnehmerInnenschutz- und Mutterschutzgesetzes zur CLP-Anpassung
einfache Mehrheit 23.04.2015
Gesetz
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.