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Indexierung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag nach Preisniveau im EU‑/EWR‑Raum
Ministerialentwurf vom 04.01.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf passt Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag an das Preisniveau des jeweiligen Wohnlandes an, spart jährlich rund 114 Mio. € und tritt ab dem 1. Jänner 2019 in Kraft.
Bundesministerium für Familien und Jugend1/5/2018XXVI
Familienleistungsausgleich

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 8a legt fest, dass die Familienbeihilfe für Kinder, die dauerhaft in einem anderen EU‑, EWR‑Staat oder der Schweiz leben, nach dem jeweiligen Preisniveau des Wohnlandes berechnet wird.
  • Der Kinderabsetzbetrag im Einkommensteuergesetz wird analog zu § 8a ebenfalls an das Preisniveau des jeweiligen Wohnlandes angepasst, mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2019 und einer Aktualisierung alle zwei Jahre.
Regierungsvorlage
Indexierung der Familienleistungen beim Leistungsexport
einfache Mehrheit 24.10.2018
Gesetz
Image of politician Bogner-Strauß Juliane, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bogner-Strauß Juliane, Mag. Dr. - 54

ÖVP

Abgeordnete zum Nationalrat
Bundesministerin für Familien und Jugend
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