Anpassungen des Anerbenrechts, Außerstreitgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (ZZRÄG 2019)
Ministerialentwurf vom 04.12.2018Zusammenfassung
Das ZZRÄG 2019 erweitert das Anerbenrecht auf reine Forstbetriebe, schafft einen neuen § 45b in der Exekutionsordnung zur Beendigung von Vollstreckungsverfahren und passt das Gerichts‑ sowie das Insolvenz‑ und Außerstreitgesetz an. Alle Änderungen treten am 1. Juni 2019 in Kraft, sofern der Erbhof‑Eigentümer nach dem 31. Mai 2019 verstorben ist.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz12/5/2018XXVI
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Das Anerbengesetz wird dahingehend geändert, dass reine Forstbetriebe künftig im Erbrecht wie landwirtschaftliche Betriebe behandelt werden.
- Ein neuer § 45b EO ermöglicht Gerichten, das Ende eines Exekutionsverfahrens durch Beschluss festzustellen, wenn sämtliche Forderungen und Nebengebühren beglichen sind.
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