Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Rezeptpflichtgesetz, sodass elektronische Rezepte auch ohne qualifizierte Signatur gültig sind, wenn sie in einem technisch gesicherten Netzwerk erstellt werden. Die neue Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift und nutzt die bestehende e‑Card‑Infrastruktur.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/21/2018XXVI
Apotheke
Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz erlaubt die Nutzung einer anderen elektronischen Signatur, wenn das Rezept in einem technisch gesicherten Netzwerk erstellt wird und die Identität des/der Ärzt*in eindeutig nachgewiesen werden kann.
- Die elektronische Signatur, die nach § 6 Abs. 1 Z 1 GTelG 2012 in einem gesicherten Netzwerk verwendet wird, hat dieselbe Rechtswirkung wie eine eigenhändige Unterschrift.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.