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Erleichterung und Digitalisierung für Sachverständige und Dolmetscher im Justizwesen
Ministerialentwurf vom 20.12.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf erleichtert Sachverständigen und Dolmetschern den Zugang zu Gerichtsgebäuden, verpflichtet sie zur elektronischen Einreichung von Gutachten und legt neue Gebühren fest. Alle Änderungen gelten ab 1. Juli 2019.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz12/21/2018XXVI
Gerichtswesen

Schwerpunkte

  • Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sowie Dolmetscher werden von den Sicherheitskontrollen beim Betreten von Gerichtsgebäuden befreit, sofern sie sich mit Dienstausweis ausweisen.
  • Sachverständige und Dolmetscher müssen künftig ihre Gutachten und Übersetzungen über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) einreichen; eine Ausnahme gilt, wenn die Nutzung unzumutbar ist.
Regierungsvorlage
Modernisierung des Justizbetriebs und Digitalisierung für Experten
einfache Mehrheit 24.04.2019
Gesetz
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Moser Josef, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
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