Zusammenfassung
Der Entwurf ändert zehn sicherheitsrelevante Gesetze, führt neue Regelungen zum Schutz der Bezeichnung „Partner des Bundesheeres“ ein und erweitert die Datenbefugnisse der Militärbehörden.Bundesministerium für Landesverteidigung1/15/2019XXVI
Verteidigung
Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph 48b verbietet das unbefugte Führen der Bezeichnung „Partner des Bundesheeres“; Verstöße werden mit einer Geldbuße bis zu 700 € bestraft.
- Im Wehrgesetz wird das Eintrittsalter für den Grundwehrdienst auf 18 Jahre festgelegt; Personen ab 17 Jahren können freiwillig vorzeitig eintreten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.