<!--[0-->WRÄG‑2019 – umfassende Änderungen im Wehrrecht<!--]-->
WRÄG‑2019 – umfassende Änderungen im Wehrrecht
Ministerialentwurf vom 14.01.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert zehn sicherheitsrelevante Gesetze, führt neue Regelungen zum Schutz der Bezeichnung „Partner des Bundesheeres“ ein und erweitert die Datenbefugnisse der Militärbehörden.
Bundesministerium für Landesverteidigung1/15/2019XXVI
Verteidigung

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph 48b verbietet das unbefugte Führen der Bezeichnung „Partner des Bundesheeres“; Verstöße werden mit einer Geldbuße bis zu 700 € bestraft.
  • Im Wehrgesetz wird das Eintrittsalter für den Grundwehrdienst auf 18 Jahre festgelegt; Personen ab 17 Jahren können freiwillig vorzeitig eintreten.
Regierungsvorlage
Wehrrechtsänderungsgesetz 2019 (WRÄG 2019)
einfache Mehrheit 25.09.2019
Gesetz
Image of politician Kunasek Mario © Andreas Hofer

Kunasek Mario - 49

FPÖ

Bundesminister für Landesverteidigung
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.