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Förderung emissionsfreier Fahrzeuge & Erweiterte Maut‑Kontrolle
Ministerialentwurf vom 29.01.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf führt für Elektro‑ und Wasserstofffahrzeuge einen niedrigeren Mauttarif ein, erlaubt vorläufige Tarifzuweisungen per Erklärung und erweitert die Befugnisse der Mautaufsichtsorgane, u. a. zur Erhebung von Ersatzmaut. Außerdem wird die pseudonymisierte Speicherung von Fahrzeugdaten zur Reduktion manueller Nachbearbeitungen erlaubt.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/30/2019XXVI
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Elektro‑ und Wasserstofffahrzeuge werden in eine eigene Tarifgruppe eingestuft, für die der niedrigste Mauttarif gilt; für diese Fahrzeuge entfällt außerdem ein Grundkilometertarif zur Anlastung der Luftverschmutzung.
  • Fahrzeughalter können ihr Fahrzeug vorläufig einer Tarifgruppe zuordnen, indem sie den Antrieb bzw. die Emissionsklasse deklarieren; der Nachweis muss innerhalb einer Frist nachgereicht werden, sonst wird die Zuordnung rückwirkend aufgehoben.
Regierungsvorlage
Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002
einfache Mehrheit 25.04.2019
Gesetz
Image of politician Hofer Norbert, Ing. © Parlamentsdirektion

Hofer Norbert, Ing.

FPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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