Kapitalmarktgesetz 2019 – Regelung öffentlicher Angebote von Wertpapieren und Veranlagungen
Ministerialentwurf vom 07.02.2019Zusammenfassung
Das Kapitalmarktgesetz 2019 regelt das öffentliche Anbieten von Wertpapieren und anderen Kapitalveranlagungen, legt Prospekt‑ und Werbevorschriften fest, definiert Ausnahmen und stärkt den Anlegerschutz durch Kontrollen der Finanzmarktaufsichtsbehörde.Bundesministerium für Finanzen2/8/2019XXVI
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Der Gesetzestext definiert das "öffentliche Angebot" als jede Mitteilung, die ausreichend Informationen liefert, damit Anleger entscheiden können, ob sie kaufen oder zeichnen wollen.
- Ein Prospekt muss spätestens einen Bankarbeitstag vor dem öffentlichen Angebot veröffentlicht werden; Geldmarktinstrumente mit Laufzeit < 12 Monaten sind ausgenommen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.