<!--[0-->Kapitalmarktgesetz 2019 – Regelung öffentlicher Angebote von Wertpapieren und Veranlagungen<!--]-->
Kapitalmarktgesetz 2019 – Regelung öffentlicher Angebote von Wertpapieren und Veranlagungen
Ministerialentwurf vom 07.02.2019

Zusammenfassung

Das Kapitalmarktgesetz 2019 regelt das öffentliche Anbieten von Wertpapieren und anderen Kapitalveranlagungen, legt Prospekt‑ und Werbevorschriften fest, definiert Ausnahmen und stärkt den Anlegerschutz durch Kontrollen der Finanzmarktaufsichtsbehörde.
Bundesministerium für Finanzen2/8/2019XXVI
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Der Gesetzestext definiert das "öffentliche Angebot" als jede Mitteilung, die ausreichend Informationen liefert, damit Anleger entscheiden können, ob sie kaufen oder zeichnen wollen.
  • Ein Prospekt muss spätestens einen Bankarbeitstag vor dem öffentlichen Angebot veröffentlicht werden; Geldmarktinstrumente mit Laufzeit < 12 Monaten sind ausgenommen.
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Löger Hartwig

Ohne Klub

Bundesminister für Finanzen
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