<!--[0-->Datenschutz‑Anpassung im Wehrrecht (DSGVO‑Umsetzung)<!--]-->
Datenschutz‑Anpassung im Wehrrecht (DSGVO‑Umsetzung)
Ministerialentwurf vom 14.02.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Wehrrecht an die seit dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutz‑Grundverordnung an, indem er Begriffe präzisiert und festlegt, welche personenbezogenen Daten militärische Behörden verarbeiten dürfen.
Bundesministerium für Landesverteidigung2/15/2018XXVI
Informatik
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph § 55a wird eingefügt, der die Verarbeitung personenbezogener Daten durch militärische Behörden regelt.
  • Im Militärbefugnisgesetz wird § 5a eingefügt, in dem die gleichen Datenarten (Identitäts‑, Gesundheits‑, Ausbildungs‑, wirtschaftliche‑ und Wehrdienstdaten) für alle militärischen Organe zulässig sind.
Regierungsvorlage
Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (65 d.B.)
einfache Mehrheit 20.04.2018
Gesetz
Image of politician Kunasek Mario © Andreas Hofer

Kunasek Mario - 49

FPÖ

Bundesminister für Landesverteidigung
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.