<!--[0-->Umsetzung der EU‑Aktionärsrechte‑Richtlinie im Börsegesetz 2018<!--]-->
Umsetzung der EU‑Aktionärsrechte‑Richtlinie im Börsegesetz 2018
Ministerialentwurf vom 14.02.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt die EU‑Aktionärsrechte‑Richtlinie um, führt neue Identifizierungs‑ und Transparenzpflichten für Intermediäre, institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater ein und stärkt damit die langfristige Mitwirkung der Aktionäre.
Bundesministerium für Finanzen2/15/2019XXVI
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Ein neues Hauptstück (5. Hauptstück) wird eingefügt, das die grundlegenden Anforderungen an die Identifizierung von Aktionären und die Förderung ihrer langfristigen Mitwirkung festlegt.
  • Intermediäre müssen auf Antrag der Gesellschaft unverzüglich Informationen über die Identität von Aktionären weiterleiten und die Ausübung von Aktionärsrechten aktiv unterstützen.
Regierungsvorlage
Reform der Aktionärsrechte im Börsegesetz
2/3 Mehrheit 03.07.2019
Gesetz
Image of politician Löger Hartwig © Parlamentsdirektion

Löger Hartwig

Ohne Klub

Bundesminister für Finanzen
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