Zusammenfassung
Der Entwurf setzt die EU‑Aktionärsrechte‑Richtlinie um, führt neue Identifizierungs‑ und Transparenzpflichten für Intermediäre, institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater ein und stärkt damit die langfristige Mitwirkung der Aktionäre.Bundesministerium für Finanzen2/15/2019XXVI
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Ein neues Hauptstück (5. Hauptstück) wird eingefügt, das die grundlegenden Anforderungen an die Identifizierung von Aktionären und die Förderung ihrer langfristigen Mitwirkung festlegt.
- Intermediäre müssen auf Antrag der Gesellschaft unverzüglich Informationen über die Identität von Aktionären weiterleiten und die Ausübung von Aktionärsrechten aktiv unterstützen.
Regierungsvorlage
Reform der Aktionärsrechte im Börsegesetz
2/3 Mehrheit 03.07.2019
Gesetz
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im Titel verlinkt.