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Strahlenschutzgesetz 2019 – Schutz vor ionisierender Strahlung
Ministerialentwurf vom 26.02.2019

Zusammenfassung

Das Strahlenschutzgesetz 2019 legt den Schutz von Personen vor ionisierender Strahlung fest, definiert Dosisgrenzwerte, Bewilligungs‑ und Meldepflichten sowie besondere Schutzmaßnahmen für Schwangere, Minderjährige und Radon‑belastete Arbeitsplätze.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus2/27/2019XXVI
Elektrizitäts- und Kernkraftindustrie

Schwerpunkte

  • Das Gesetz definiert den Schutz von Personen vor ionisierender Strahlung als Hauptgegenstand.
  • Neue Tätigkeiten dürfen nur genehmigt werden, wenn ihr gesellschaftlicher Nutzen die mögliche Strahlenbelastung überwiegt.
Regierungsvorlage
Strahlenschutzgesetz 2020 – Schutz vor ionisierender Strahlung
einfache Mehrheit 29.05.2020
Gesetz
Image of politician Köstinger Elisabeth © Parlamentsdirektion

Köstinger Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
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