Zusammenfassung
Das Strahlenschutzgesetz 2019 legt den Schutz von Personen vor ionisierender Strahlung fest, definiert Dosisgrenzwerte, Bewilligungs‑ und Meldepflichten sowie besondere Schutzmaßnahmen für Schwangere, Minderjährige und Radon‑belastete Arbeitsplätze.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus2/27/2019XXVI
Elektrizitäts- und Kernkraftindustrie
Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert den Schutz von Personen vor ionisierender Strahlung als Hauptgegenstand.
- Neue Tätigkeiten dürfen nur genehmigt werden, wenn ihr gesellschaftlicher Nutzen die mögliche Strahlenbelastung überwiegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.