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Datenschutz‑Anpassung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002
Ministerialentwurf vom 15.02.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 an die EU‑Datenschutz‑Grundverordnung an, indem er Begriffe ändert und die Verantwortlichkeiten für elektronische Register klar definiert. Die Änderungen gelten ab dem 25. Mai 2018.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus2/16/2018XXVI
Informatik
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus darf neben den Identifikationsnummern auch die abfallwirtschaftlichen Stammdaten verarbeiten.
  • In den Registern dürfen neben den Identifikationsnummern die definierten Stammdaten erfasst werden.
Image of politician Köstinger Elisabeth © Parlamentsdirektion

Köstinger Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
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