Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 an die EU‑Datenschutz‑Grundverordnung an, indem er Begriffe ändert und die Verantwortlichkeiten für elektronische Register klar definiert. Die Änderungen gelten ab dem 25. Mai 2018.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus2/16/2018XXVI
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus darf neben den Identifikationsnummern auch die abfallwirtschaftlichen Stammdaten verarbeiten.
- In den Registern dürfen neben den Identifikationsnummern die definierten Stammdaten erfasst werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.