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Registrierungspflicht für Online‑Foren
Ministerialentwurf vom 09.04.2019

Zusammenfassung

Das Gesetz verpflichtet große Online‑Forenbetreiber, vor dem Veröffentlichen von Beiträgen die Identität ihrer Nutzer zu prüfen und zu speichern, und führt Geldbußen bei Verstößen ein.
Büro des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien4/10/2019XXVI
Internet

Schwerpunkte

  • Diensteanbieter, die Foren betreiben oder deren Einrichtung ermöglichen, müssen von jedem Poster ein Registrierungsprofil mit Namen und Adresse verlangen, bevor Beiträge veröffentlicht werden dürfen.
  • Die Registrierungspflicht gilt nur für Anbieter mit mehr als 100 000 registrierten Nutzern, einem Jahresumsatz über 500 000 € oder für Medieninhaber, die im Vorjahr Fördermittel von mindestens 50 000 € erhalten haben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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