Zusammenfassung
Das Gesetz verbietet seit dem 1. Jänner 2020 den Verkauf von Kunststofftragetaschen, definiert klare Ausnahmen und führt neue Melde- sowie Klassifizierungsregeln ein.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus4/12/2019XXVI
Abfall
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
- Ab dem 1. Jänner 2020 dürfen Kunststofftragetaschen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
- Ausnahmen gelten für sehr leichte, biologisch abbaubare Tragetaschen und für wiederverwendbare Taschen, die aus stabilen Kunststoffgeweben mit fest vernähten Griffen bestehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.