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Datenschutz‑Anpassungsgesetz 2018 – Harmonisierung der Datenverarbeitung in zahlreichen Bundesgesetzen
Ministerialentwurf vom 18.02.2018

Zusammenfassung

Das Datenschutz‑Anpassungsgesetz 2018 vereinheitlicht die Verarbeitung personenbezogener Daten in über 20 Bundesgesetzen, führt DSGVO‑konforme Sicherheits- und Löschvorschriften ein und legt den einheitlichen Inkraft‑Tag auf den 25. Mai 2018 fest.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz2/19/2018XXVI
Informatik
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Das Alternative‑Streitbeilegungs‑Gesetz wird dahingehend geändert, dass AS‑Stellen personenbezogene Daten nur soweit verarbeiten dürfen, wie es für die Verfahrenserledigung nötig ist, und diese Daten nach drei Jahren drei Monate später löschen müssen.
  • Im Produktsicherheitsgesetz wird festgelegt, dass Zollbehörden auf Anfrage personenbezogene Daten zu Import‑ und Exportvorgängen an zuständige Behörden weitergeben müssen.
Image of politician Hartinger-Klein Beate, Mag. © Parlamentsdirektion

Hartinger-Klein Beate, Mag.

F

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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