Änderungen im Eisenbahnrecht – Integration, Aufsicht und Sicherheit
Ministerialentwurf vom 01.05.2019Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Eisenbahngesetz, das Hochleistungsstreckengesetz und das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, definiert vertikal integrierte Unternehmen, stärkt Aufsicht und Finanztransparenz sowie führt neue Sicherheitszertifikate ein.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/2/2019XXVI
Schienentransport
Schwerpunkte
- Der Begriff des vertikal integrierten Unternehmens wird definiert: Ein Unternehmen, das entweder Infrastruktur und Verkehr kombiniert oder bei dem Infrastruktur‑ und Verkehrsunternehmen wechselseitig kontrollieren.
- Zuständigkeiten werden neu verteilt: Der Bundesminister und die Schienen‑Control‑Kommission übernehmen die Aufsicht über Haupt‑ und vernetzte Nebenbahnen, während Landeshauptleute für nicht‑vernetzte Nebenbahnen, Straßenbahnen und nicht‑öffentliche Eisenbahnen zuständig bleiben.
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