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Datenschutz‑Anpassungsgesetz Justiz 2018
Ministerialentwurf vom 20.02.2018

Zusammenfassung

Das Gesetz modernisiert den Datenschutz in der Justiz, führt neue Regelungen für grenzüberschreitende Datenübermittlung und legt klare Verantwortlichkeiten für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz2/21/2018XXVI
Informatik
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Einführung neuer Datenschutzregeln für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten und internationale Organisationen sowie eine klare Zustimmungsregelung für die Weiterleitung.
  • Ermöglichung von Ersuchen an private Kommunikations‑Dienstleister, wenn die angeforderten Daten für die Verhinderung, Aufklärung oder Verfolgung von Straftaten zwingend erforderlich sind.
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Moser Josef, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
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