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Datenschutz‑Anpassungs‑Gesetz – Harmonisierung österreichischer Rechtsvorschriften mit der DSGVO
Ministerialentwurf vom 26.02.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf passt zahlreiche Gesetze an die EU‑Datenschutz‑Verordnung an, definiert neue Rollen wie Auftragsverarbeiter und legt einheitliche Verfahren für die Verarbeitung von Stammzahlen und bPK fest.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/27/2018XXVI
Informatik
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt, dass Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten nur erteilt werden dürfen, wenn die Identität des Anfragenden eindeutig nachgewiesen ist.
  • Im Inhaltsverzeichnis wird das Wort „Datenanwendungen“ durch „Datenverarbeitungen“ ersetzt, um die Terminologie an die DSGVO anzupassen.
Image of politician Schramböck Margarete, Dr. © Parlamentsdirektion

Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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