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Einführung der Europäischen Ermittlungsanordnung (EIO) in Österreich
Ministerialentwurf vom 27.02.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf führt die Europäische Ermittlungsanordnung (EIO) als neue Rechtsgrundlage ein, legt Verfahren, Zuständigkeiten und Kosten für die Vollstreckung fest und passt die Strafprozess‑ sowie das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz an. Damit soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Strafsachen innerhalb der EU vereinheitlicht und beschleunigt werden.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz2/28/2018XXVI
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Ein neuer Rechtsrahmen (§ 55‑55l) regelt die Vollstreckung von Europäischen Ermittlungsanordnungen, definiert Voraussetzungen, Unzulässigkeitsgründe und Zuständigkeiten.
  • Die Vollstreckung ist unzulässig, wenn Grundrechte verletzt werden, Doppelbestrafung droht, nationale Sicherheitsinteressen gefährdet sind oder die Maßnahme die Immunität von Amtsträgern berührt.
Regierungsvorlage
Umsetzung der Europäischen Ermittlungsanordnung
einfache Mehrheit 20.04.2018
Gesetz
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Moser Josef, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
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