Einführung der Europäischen Ermittlungsanordnung (EIO) in Österreich
Ministerialentwurf vom 27.02.2018Zusammenfassung
Der Entwurf führt die Europäische Ermittlungsanordnung (EIO) als neue Rechtsgrundlage ein, legt Verfahren, Zuständigkeiten und Kosten für die Vollstreckung fest und passt die Strafprozess‑ sowie das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz an. Damit soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Strafsachen innerhalb der EU vereinheitlicht und beschleunigt werden.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz2/28/2018XXVI
Strafrecht
Schwerpunkte
- Ein neuer Rechtsrahmen (§ 55‑55l) regelt die Vollstreckung von Europäischen Ermittlungsanordnungen, definiert Voraussetzungen, Unzulässigkeitsgründe und Zuständigkeiten.
- Die Vollstreckung ist unzulässig, wenn Grundrechte verletzt werden, Doppelbestrafung droht, nationale Sicherheitsinteressen gefährdet sind oder die Maßnahme die Immunität von Amtsträgern berührt.
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