Anpassung des Marktordnungsgesetzes 2007 an EU‑Recht und neue Ministerbezeichnung
Ministerialentwurf vom 01.03.2018Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Marktordnungsgesetz 2007 an die aktuelle EU‑Rechtslage an, ändert die Ministerbezeichnung, entfernt die aktive‑Betriebsinhaber‑Regelung, erweitert die Pflanzliste und führt neue Zahlungsregelungen für Hutweideflächen ein.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus3/2/2018XXVI
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Bezeichnung des zuständigen Ministers wird von „Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft“ zu „Nachhaltigkeit und Tourismus“ geändert.
- Die Regelung des aktiven Betriebsinhabers (Art. 9 Abs. 2) wird ab dem Antragsjahr 2018 nicht mehr angewendet, wodurch Antragsteller weniger Nachweise erbringen müssen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.