Bundesgesetz zu Begleitmaßnahmen für EU‑Pflanzenschutzverordnungen
Ministerialentwurf vom 01.03.2018Zusammenfassung
Das Bundesgesetz legt Begleitmaßnahmen zur Umsetzung von EU‑Pflanzenschutzverordnungen fest. Es definiert zuständige Behörden, Pflichten für Unternehmen und das System von Kontrollen, Gebühren und Sanktionen. Das Gesetz trat am 14. Dezember 2019 in Kraft.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus3/2/2018XXVI
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus sowie das Bundesamt für Wald und das Bundesamt für Ernährungssicherheit sind für die Durchführung der EU‑Verordnungen zuständig, insbesondere für Einfuhrkontrollen und die Ausstellung von Pflanzengesundheitszeugnissen.
- Registrierte Unternehmer müssen sofort jedes Auftreten von Schädlingen melden, einen aktuellen Betriebsplan führen, detaillierte Aufzeichnungen über Pflanzen und Produkte führen und den Kontrollbehörden jederzeit Zugang zu ihren Unterlagen gewähren.
Regierungsvorlage
Pflanzenschutzgesetz 2018
einfache Mehrheit 13.06.2018
Gesetz
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im Titel verlinkt.