Staatsziel „wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“ in das Bundesverfassungsgesetz aufnehmen
Ministerialentwurf vom 07.03.2018Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Bundesverfassungsgesetz um ein neues Staatsziel, das die Republik Österreich zu einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort bekennt, und passt den Titel sowie Inkrafttretungsbestimmungen an.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort3/8/2018XXVI
Verfassung
Schwerpunkte
- Ein neues Staatsziel wird eingeführt, das die Republik Österreich zu einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort bekennt.
- Der Titel des Gesetzes wird geändert zu „Bundesverfassungsgesetz über Staatsziele“ und das Inkrafttreten von § 3a wird festgelegt.
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