Gesetzesänderungen für einheitliche Datenverarbeitung im Verkehr und Kommunikation
Ministerialentwurf vom 12.03.2018Zusammenfassung
Der Entwurf ändert zahlreiche Gesetze, um den Austausch und die Verarbeitung personenbezogener Daten im Verkehrs‑ und Kommunikationsbereich zu vereinheitlichen und an die DSGVO anzupassen. Er führt neue Pflichten zur Datenweitergabe, Protokollierung, Löschung und Betroffenenrechte ein.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/13/2018XXVI
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Viele Unternehmen, die Bundesangestellte beschäftigen, müssen ab 25. Mai 2018 pseudonymisierte und aggregierte Daten zu ihren Mitarbeitern an das Bundeskanzleramt, Finanzministerium und Verkehrsministerium übermitteln, um Pensionsaufwendungen zu kontrollieren.
- Die Autobahnen‑ und Schnellstraßen‑Finanzierungs‑Aktiengesellschaft darf personenbezogene Daten für die fahrleistungs‑, zeitabhängige‑ und Streckenmaut verarbeiten; Bild‑ und Kennzeichendaten dürfen nur für Maut‑ und Mautprellerei‑Zwecke gespeichert werden, danach unverzüglich anonymisiert bzw. gelöscht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.