Datenschutz‑ und Registerreform im Gesundheits‑ und Veterinärbereich
Ministerialentwurf vom 14.03.2018Zusammenfassung
Der Entwurf fügt in über 40 Gesundheits‑, Veterinär‑ und Arzneimittelgesetzen neue Regelungen zur Datenverarbeitung ein, um die EU‑DSGVO umzusetzen und elektronische Register zu schaffen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz3/15/2018XXVI
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Alle Angehörigen der Gesundheits‑ und Krankenpflege dürfen personenbezogene Daten für Dokumentation, Abrechnung, Meldungen und Auskunftserteilung verarbeiten – unter Einhaltung der DSGVO.
- Hebammen erhalten ein neues Datenverarbeitungs‑Kapitel, das ähnliche Pflichten wie im GuKG definiert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.