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Datenschutz‑Anpassungsgesetz für die Sozialversicherung
Ministerialentwurf vom 14.03.2018

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf passt die Sozialversicherungsgesetze an die DSGVO an, indem er Begriffe wie „Auftraggeber“ durch „Verantwortlicher“ ersetzt und die Datenverarbeitung neu definiert. Die Änderungen gelten ab 25. Mai 2018.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz3/15/2018XXVI
Informatik
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Der Entwurf ersetzt das Wort „Auftraggeber“ durch „Verantwortlicher“ und „Dienstleister“ durch „Auftragsverarbeiter“, um die Begriffe der DSGVO zu übernehmen.
  • Im ELSY (elektronisches Verwaltungssystem) wird die Anwendung des Begriffs „personenbezogene Daten“ festgeschrieben und die Verarbeitung von Gesundheitsdaten an Art. 4 Z 15 DSGVO angepasst.
Image of politician Hartinger-Klein Beate, Mag. © Parlamentsdirektion

Hartinger-Klein Beate, Mag.

F

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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