Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Transparenzdatenbankgesetz 2012 an die DSGVO an, definiert neue Rollen, fügt §§ 36a‑h ein und tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen3/21/2018XXVI
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Transparenzdatenbank dient vier Zwecken: Information, Nachweis, Steuerung und Überprüfung.
- Der Bundesminister für Finanzen ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher und muss die Einrichtung sowie den Betrieb von Datenbank und Portal sicherstellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.