<!--[0-->DSGVO‑Anpassung des Bundeshaushaltsgesetzes 2013<!--]-->
DSGVO‑Anpassung des Bundeshaushaltsgesetzes 2013
Ministerialentwurf vom 28.03.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Bundeshaushaltsgesetz 2013 an die DSGVO an, indem er neue Transparenz‑ und Aufbewahrungspflichten einführt, Verantwortlichkeiten im Umgang mit personenbezogenen Daten festlegt und die Änderungen rückwirkend zum 25. Mai 2018 wirksam werden lässt.
Bundesministerium für Finanzen3/29/2018XXVI
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut in § 47 Abs. 4 wird erweitert, sodass Förderungen im Bundesvoranschlag zusätzlich nach Konten, deren Bezeichnung und Verwendungszweck ausgewiesen werden müssen.
  • Haushaltsdaten inklusive personenbezogener Daten müssen nach Ende des jeweiligen Verwendungszwecks und nach Abschluss des Bundesrechnungsabschlusses sieben Jahre lang für interne Auswertungen bereitgehalten werden.
Image of politician Löger Hartwig © Parlamentsdirektion

Löger Hartwig

Ohne Klub

Bundesminister für Finanzen
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.