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Verlängerung der Förderrahmen für thermische Gebäudesanierung bis 2020
Ministerialentwurf vom 01.05.2018

Zusammenfassung

Die Novelle des Umweltförderungsgesetzes verlängert die Befugnis der Minister, jährliche Finanzrahmen für thermische Gebäudesanierungen bis 2020 festzulegen, um Klimaziele zu unterstützen.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus5/2/2018XXVI
Umwelt

Schwerpunkte

  • Die Ermächtigung, jährliche Zusagerahmen für thermische Sanierungsmaßnahmen festzulegen, wird von 2018 auf das Jahr 2020 ausgedehnt.
  • Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus sowie der Bundesminister für Finanzen können jedes Jahr neue finanzielle Obergrenzen (Zusagerahmen) festlegen.
Regierungsvorlage
Verlängerung der Sanierungsförderungen bis 2020
einfache Mehrheit 13.06.2018
Gesetz
Image of politician Köstinger Elisabeth © Parlamentsdirektion

Köstinger Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
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