Aarhus‑Beteiligungsgesetz 2018 – Stärkung der öffentlichen Beteiligung im Umweltrecht
Ministerialentwurf vom 27.06.2018Zusammenfassung
Der Entwurf führt neue Beteiligungs‑ und Beschwerde‑rechte für anerkannte Umweltorganisationen in den Bereichen Abfall, Luft und Wasser ein, um das EU‑Umweltrecht (Aarhus‑Konvention) umzusetzen.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus6/28/2018XXVI
Abfall
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
- Ein neues Online‑Kundmachungssystem wird geschaffen, das die wesentlichen Inhalte von Genehmigungsbescheiden für sechs Wochen im Internet bereitstellt und damit Umweltorganisationen einen sofortigen Zugriff ermöglicht.
- Der Antragssteller kann für bestimmte Maßnahmen (z. B. Änderungen nach Abs. 1, 3 oder 4) eine Genehmigung mit Öffentlichkeitsbeteiligung beantragen.
Regierungsvorlage
Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018
einfache Mehrheit 25.10.2018
Gesetz
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im Titel verlinkt.