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Einführung eines Online‑Bonus und Gebührenreform im Patentamt
Ministerialentwurf vom 03.07.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf führt einen 20‑Euro‑Online‑Bonus für elektronische Anträge im Patentamt ein, legt neue Gebühren für Recherche‑ und Gutachtenanträge fest und hebt die Patentamtsgebührenverordnung auf. Zudem wird bei mehrfachen gleichartigen Namens‑ oder Firmenwortlautänderungen nur eine Gebühr verlangt.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/4/2018XXVI
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Ein Online‑Bonus von 20 Euro wird für alle elektronisch eingereichten Anträge eingeführt – das gilt für Patentanmeldungen, internationale Markenanmeldungen, Designanmeldungen, Übersetzungsvorlagen europäischer Patente sowie für Anträge auf Recherchen und Gutachten.
  • Die Gebühren für Recherche‑ und Gutachtenanträge werden auf 208 Euro bzw. 313 Euro festgelegt; bei Ablehnung oder Rückzug wird ein Teilbetrag (160 Euro bzw. 240 Euro) zurückerstattet, und bei Verordnung gelten 90 % Rückzahlung.
Regierungsvorlage
Gebührenreform und Digitalisierung beim Patentamt
einfache Mehrheit 22.11.2018
Gesetz
Image of politician Hofer Norbert, Ing. © Parlamentsdirektion

Hofer Norbert, Ing.

FPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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