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Erweiterung der Neuen Oberstufe & strengere Schulpflicht
Ministerialentwurf vom 14.02.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert die Möglichkeit, den Start der Neuen Oberstufe bis zum 1. September 2021 zu verschieben, erlaubt ein Zurückwechseln zur alten Rechtslage und führt eine Mindestverwaltungsstrafe von 110 € für Schulpflichtverletzungen ein. Zusätzlich werden Bezeichnungen im Gesetz an das Ressort „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ angepasst.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/15/2018XXVI
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Die Formulierungen „für Bildung im Einvernehmen mit der Bundesministerin …“ werden zu „für Bildung, Wissenschaft und Forschung“ geändert, um die neue Ressortbezeichnung widerzuspiegeln.
  • Ein neuer Absatz (37) legt fest, dass die genannten Änderungen mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
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Faßmann Heinz, Dr.

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Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
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