Einrichtung der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SV‑OG) und Umbenennung des Hauptverbands
Ministerialentwurf vom 13.09.2018Zusammenfassung
Das Gesetz führt die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SV‑OG) ein, vereinheitlicht die Trägerstruktur, benennt den Hauptverband in Dachverband um und schafft neue Finanzierungsfonds; die meisten Änderungen gelten ab 1. Januar 2020.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz9/14/2018XXVI
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Ein neuer Träger – die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SV‑OG) – wird geschaffen und übernimmt die Aufgaben von GSVG, BSVG und FSVG.
- Der bisherige „Hauptverband“ wird in „Dachverband der Sozialversicherungsträger“ umbenannt; sämtliche Verweise in anderen Gesetzen werden angepasst.
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