Zusammenfassung
Der Entwurf passt mehrere Bildungs‑ und Fördergesetze an die DSGVO an, richtet Datenverbünde für Hochschulen und Schulen ein und definiert neue Verantwortlichkeiten und Sicherheitsanforderungen.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/15/2018XXVI
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Ein Datenverbund für Universitäten, Pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen (§ 7a) sowie ein separater Datenverbund für Schulen (§ 7c) wird eingerichtet, um Bildungsdaten zentral zu verwalten und auszutauschen.
- Der Begriff „Verwendung“ wird durch „Verarbeitung“ ersetzt, sodass alle genannten Vorgänge eindeutig als Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO gelten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.