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Datenschutz‑Anpassung des Bildungs‑ und Schulrechts
Ministerialentwurf vom 14.02.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf passt mehrere Bildungs‑ und Fördergesetze an die DSGVO an, richtet Datenverbünde für Hochschulen und Schulen ein und definiert neue Verantwortlichkeiten und Sicherheitsanforderungen.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/15/2018XXVI
Informatik
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Ein Datenverbund für Universitäten, Pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen (§ 7a) sowie ein separater Datenverbund für Schulen (§ 7c) wird eingerichtet, um Bildungsdaten zentral zu verwalten und auszutauschen.
  • Der Begriff „Verwendung“ wird durch „Verarbeitung“ ersetzt, sodass alle genannten Vorgänge eindeutig als Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO gelten.
Regierungsvorlage
Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (65 d.B.)
einfache Mehrheit 20.04.2018
Gesetz
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Faßmann Heinz, Dr.

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