Vereinheitlichung von Bezeichnungen und Zuständigkeiten im Sozialversicherungsrecht
Ministerialentwurf vom 11.10.2018Zusammenfassung
Der Entwurf vereinheitlicht Bezeichnungen (z. B. "Hauptverband" → "Dachverband"), passt Ministeriumsbezeichnungen an das neue Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz an und ändert zahlreiche Paragraphen in über 30 Gesetzen; die meisten Änderungen gelten ab 1. Januar 2020.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz10/12/2018XXVI
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Der Begriff "Hauptverband" wird in allen betroffenen Gesetzen durch "Dachverband" ersetzt, um die zentrale Rolle des Dachverbands zu verdeutlichen.
- Die Bezeichnung des zuständigen Ministers wird von "Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit" zu "Bundesministerin oder Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" geändert.
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