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Aufnahme der Donau‑Universität Krems in das Universitätsgesetz
Ministerialentwurf vom 30.10.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf fügt die Donau‑Universität Krems als 22. Universität in § 6 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 ein und legt den Inkrafttretungszeitpunkt auf den 1. Jänner 2019 fest.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/31/2018XXVI
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Die Donau‑Universität Krems wird als 22. Universität in die Auflistung des § 6 Abs. 1 aufgenommen.
  • Die Änderung tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft; das bereits bestehende UWK‑Gesetz von 2004 bleibt unverändert, wird aber für die Donau‑Universität Krems angewendet.
Regierungsvorlage
Offizielle Aufnahme der Donau-Universität Krems in das Universitätsgesetz
einfache Mehrheit 12.12.2018
Gesetz
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Faßmann Heinz, Dr.

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Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
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