Zusammenfassung
Der Entwurf fügt die Donau‑Universität Krems als 22. Universität in § 6 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 ein und legt den Inkrafttretungszeitpunkt auf den 1. Jänner 2019 fest.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/31/2018XXVI
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Die Donau‑Universität Krems wird als 22. Universität in die Auflistung des § 6 Abs. 1 aufgenommen.
- Die Änderung tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft; das bereits bestehende UWK‑Gesetz von 2004 bleibt unverändert, wird aber für die Donau‑Universität Krems angewendet.
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