Modernisierung der Anstellungsvoraussetzungen für Elementarpädagog*innen
Ministerialentwurf vom 15.04.2021Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Bundesgesetz über Anstellungserfordernisse für Kindergärtnerinnen und Erzieher, indem er die Berufsbezeichnungen genderneutral gestaltet, neue Ausbildungswege einführt und das zuständige Ministerium umbenennt. Die Änderungen gelten ab 1. September 2022.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/16/2021XXVII
vorschulische Erziehung
Schwerpunkte
- Die Berufsbezeichnungen werden von „Kindergärtnerinnen“ zu „Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen“ geändert und geschlechtergerecht zu „Erzieherinnen und Erzieher“.
- Ein neuer Hochschullehrgang „Quereinstieg Elementarpädagogik“ mit 60 ECTS wird als zusätzlicher Ausbildungsabschluss eingeführt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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