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Modernisierung der Anstellungsvoraussetzungen für Elementarpädagog*innen
Ministerialentwurf vom 15.04.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Bundesgesetz über Anstellungserfordernisse für Kindergärtnerinnen und Erzieher, indem er die Berufsbezeichnungen genderneutral gestaltet, neue Ausbildungswege einführt und das zuständige Ministerium umbenennt. Die Änderungen gelten ab 1. September 2022.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/16/2021XXVII
vorschulische Erziehung

Schwerpunkte

  • Die Berufsbezeichnungen werden von „Kindergärtnerinnen“ zu „Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen“ geändert und geschlechtergerecht zu „Erzieherinnen und Erzieher“.
  • Ein neuer HochschullehrgangQuereinstieg Elementarpädagogik“ mit 60 ECTS wird als zusätzlicher Ausbildungsabschluss eingeführt.
Regierungsvorlage
Modernisierung des Anstellungserfordernisse‑Grundsatzgesetzes für Elementarpädagog*innen und Erzieher*innen
einfache Mehrheit 14.10.2021
Gesetz
Image of politician Faßmann Heinz, Dr. © Parlamentsdirektion

Faßmann Heinz, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
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