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Mindestversicherungssummen‑Valorisierungsgesetz 2021 – Erhöhung der Haftpflichtsummen
Ministerialentwurf vom 01.11.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf erhöht die Mindestversicherungssummen im Kraftfahrzeug‑Haftpflichtgesetz und passt die entsprechenden Haftungshöchstbeträge in mehreren anderen Gesetzen an – alles zum 1. Jänner 2022, basierend auf dem EU‑Verbraucherpreisindex.
Bundesministerium für Justiz11/2/2021XXVII
Versicherungswesen

Schwerpunkte

  • Die Mindestversicherungssummen für Kraftfahrzeuge werden angehoben – z. B. von 15 200 000 € auf 15 570 000 € für Omnibusse und Lastkraftwagen bis 19 Plätze.
  • Die Haftungshöchstbeträge im Eisenbahn‑ und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz werden entsprechend erhöht – z. B. von 2 080 000 € auf 2 130 000 € für die Kapital‑ bzw. Rentenkomponente.
Regierungsvorlage
Anpassung der Mindestversicherungssummen und Haftungshöchstbeträge (MinVersValG 2021)
einfache Mehrheit 16.12.2021
Gesetz
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 42

GRÜNE

Bundesministerin für Justiz
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