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Erweiterung der Pflegeassistenz‑ und Fachassistenzaufgaben sowie Entfristung in Krankenanstalten
Ministerialentwurf vom 31.05.2022

Zusammenfassung

Die GuKG‑Novelle 2022 erweitert die Aufgaben von Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz, ändert die Weiterbildungsregelungen und hebt die befristete Einsatzbeschränkung in Krankenanstalten auf.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/1/2022XXVII
Gesundheit
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen

Schwerpunkte

  • Pflegeassistenz darf künftig laufende Infusionen (außer Zytostatika und Vollbluttransfusionen) ab‑ und anschließen sowie die Durchgängigkeit des Zugangs sichern.
  • Pflegefachassistenz kann nun subkutane und periphervenöse Verweilkanülen legen, wechseln und entfernen.
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Rauch Johannes

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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