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Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) – Verpflichtende Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte & Dienstleistungen
Ministerialentwurf vom 20.09.2022

Zusammenfassung

Das BaFG legt verbindliche Barrierefreiheitsanforderungen für ausgewählte Produkte und Dienstleistungen fest, definiert Pflichten für Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister und überträgt die Marktüberwachung an das Sozialministeriumservice. Es tritt am 28. Juni 2025 in Kraft, mit Ausnahmen für Kleinstunternehmen.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/21/2022XXVII
Handel
Industrie
Mensch mit Behinderung
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Verpflichtende Barrierefreiheitsanforderungen gelten für die im Gesetz genannten Produkte und Dienstleistungen, die ab dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht bzw. erbracht werden dürfen.
  • Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleistungserbringer erhalten detaillierte Pflichten, u. a. Erstellung technischer Dokumentation, EU‑Konformitätserklärung, CE‑Kennzeichnung und Informationsbereitstellung in barrierefreien Formaten.
Regierungsvorlage
Barrierefreiheitsgesetz – Verpflichtende Zugänglichkeitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
einfache Mehrheit 06.07.2023
Gesetz
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Rauch Johannes

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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